Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) eine neue Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den
fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) veröffentlicht. Diese tritt am
01. Oktober 2024 in Kraft und ist gültig bis zum 30. Juni 2027.
Ziel ist es, eine breitere Marktdurchdringung von E-Lastenrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr zu
unterstützen und so einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor sowie zur Luftreinhaltung zu
leisten.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick der Fördereckpunkte:
Antragsberechtigte: Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften)
und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige) sowie Körperschaften / Anstalten des öffentlichen
Rechts (bspw. Hochschulen)
Zu beachten: Nicht antragsberechtigt sind im Gegensatz zur Vorgängerrichtlinie Gebietskörperschaften sowie
deren Einrichtungen und Vereine.
Fördergegenstand: Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer
Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in
Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, die folgende Anforderungen erfüllen:
unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten
mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg aufweisen
serienmäßig hergestellt und fabrikneu sind
Förderhöhe: 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch max. 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. ELastenanhänger
Antragstellung: Anträge können ab dem 01. Oktober 2024 laufend über das Online-Antragsportal des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden
Details zu den Förderbedingungen finden Sie unter: BAFA – E-Lastenfahrräder